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eUVV
Bekanntlich müssen alle gewerblich zugelassenen Fahrzeuge einmal jährlich gemäß der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften DGUV Vorschrift 70 (früher Unfallverhütungsvorschriften UVV) geprüft werden. Dazu gehören nicht nur Nutzfahrzeuge wie Transporter. Diese Vorschrift gilt für alle gewerblich zugelassenen Fahrzeuge, da auch der Sitz hinter dem Steuer als Arbeitsplatz gilt – auch wenn das Fahrzeug vielleicht sogar hauptsächlich privat genutzt wird.
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Die Betriebsgenossenschaft kann bei Nichteinhaltung der Vorschriften Ordnungswidrigkeiten verhängen und diese Geldstrafe muss dann das Unternehmen, welches die Fahrzeuge zur Verfügung stellt, zahlen. Noch unangenehmer ist es, wenn ein Unfall stattfindet und das Unternehmen nicht nachweisen kann, dass die Prüfung durchgeführt wurde. Die Betriebsgenossenschaft holt sich dann entsprechende Zahlung an den Geschädigten vom Unternehmen oder dem Fuhrparkleiter zurück.

Sehr wichtig unter diesen Gesichtspunkten ist die Ladungssicherung im Rahmen der BGV. Eine jährliche Schulung ist zwingend für alle Fahrzeugnutzer, um in entsprechenden Fällen, wenn jemand durch nicht korrekt gesicherte Ladung geschädigt wird, dem Unternehmen zu erlauben, nachzuweisen, dass es seine Pflichten erfüllt hat.
Und dafür haben wir
einen Lösungsvorschlag:
eUVV, die clevere Verwaltung der DGUV Vorschrift 70.

Mit diesem Baustein von CarVita ist es Ihnen möglich, die Schulungen zur Ladungssicherheit über das Internet abzuwickeln oder und die Belege für den Nachweis einer Schulung zu dokumentieren.

Terminfindung für die Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 70 lassen sich über CarVita abbilden, genauso wie das Nachhalten der Prüfungsergebnisse. Auch die Überwachung der Mängelbeseitigung ist problemlos möglich. So kann Ihnen eUVV die Last der Vorschriften zwar nicht abnehmen, aber stark vereinfachen.
Wir freuen uns,
Sie zukünftig immer mal wieder mit der einen oder
anderen Information versorgen zu dürfen!

Bleiben Sie gesund!

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